Schutzgemeinschaft
Tegernseer Tal

Am 2.Juli 2024 hat der Tegernseer Stadtrat die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.49 "Hotelanlage Almdorf" beschlossen.
Damit endet ein 14 Jahre währendes Possenspiel, bei dem es der Vorhabenträger nicht geschafft hat, das Projekt zu realisieren.


Bereits 2010 wurde das 4500 qm große Areal unterhalb des Neureuth-Parkplatzes gegen Bedenken der UNB und der strikten Ablehnung der SGT aus dem LSG herausgenommen.
2016 folgte die Baugenehmigung. Diese galt für 4 Jahre und wurde 2x für je 2 Jahre verlängert. Nun lag  eine erneute Verlängerung  zur Abstimmung vor.
Doch diesmal wurde es dem Stadtrat zu bunt und selbst einstige Befürworter des Projekts stimmten geschlossen gegen eine Verlängerung.


Jetzt muss das Gelände vom Vorhabenträger geräumt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. 
Es wird als Außenbereich wieder dem Landschaftsschutzgebiet zugeführt!
Ein voller Erfolg für alle, die sich um den Erhalt einer der letzten Bauernwiesen in Tegernsee eingesetzt haben!


Unter den 10 almähnlichen Chalets wäre die gesamte Fläche mit einer Tiefgarage versiegelt worden. Es gab Bedenken wegen des Regenwasserabflusses und auch der Hangstabilität.
In unserer Gegend gibt auch kein historisches Vorbild für ein solches Hütten-Ensemble, schon gar nicht mit Jacuzzi und Tiefgarage....das Almdorf hätte das Tal weiter 'syltisiert'.


All diese negativen Auswirkungen sind nun hoffentlich Geschichte.....das Almdorf ist wohl beerdigt!

Update: Am Freitag den 23.8.2024, 2 Tage vor Ablauf der Baugenehmigung hat der Projektentwickler auf eigene Kosten ein Tiefbauunternehmen damit
beauftragt, Erde am geplanten Standort abzutransportieren.
Das heißt sicherlich nicht, dass das Almdorf nun realisiert werden würde, sondern lediglich, dass der Projektentwickler nun wohl 3 Jahre Zeit gewinnt, bis das Almdorf stehen muss. (Laut Durchführungsvertrag mit der Stadt Tegernsee)
Die bisher vergebliche Suche nach einem Investor und Betreiber geht nun also unter verschärften Zeitdruck weiter.
Bisher wurde auch nur Erde zur Baustellenzufahrt abtransportiert, das ist noch kein rechtswirksamer Baubeginn.
Das ist eher eine 'Vorbereitungsmaßnahme' als ein 'wesentliche Baumaßnahme', wie sie die Bayrische Bauordnung vorschreibtt.
Wir werden das weitere Vorgehen aufmerksam beobachten, insbesondere ob nun tatsächlich eine Baugrube ausgehoben wird.