Schutzgemeinschaft
Tegernseer Tal

wie aus der Presse zu erfahren war, hat der Kreuther Gemeinderat mehrheitlich gegen eine Asphaltierung (Neunutzung/Neubau) des bestehenden Forstweges zwischen Kreuth und Landesgrenze Tirol abgestimmt.

Es fand trotz dieses bindenden Gemeinderatsbeschlusses am 27. August 2024 eine nicht öffentliche Anhörung einer kleinen Gruppe von Befürwortern der Asphaltierung im Rathaus Kreuth statt.
Dazu eingeladen war ein Vertreter des Straßenbauamtes in Rosenheim und ein Vertreter des gemeindlichen Bauhofes.

Wie Sie wissen, liegt der fragliche Forstweg größtenteils in der Schutzzone C des Alpenplanes.
Der Alpenplan wurde als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung, zur Sicherung des Naturraumes, zur Verminderung des Gefahrenpotenziales durch Lawinen und Erosion und zur Sicherung des Gebiets für die Erholung aufgestellt.

Die Zone C umfasst besonders schutzwürdige Teilräume, in denen eine verkehrliche Erschließung unzulässig ist. Eine Ausnahme stellen nur Alm- und Forstwege dar.

Zur Asphaltierung des bestehenden Forstweges sind massive konstruktive Eingriffe in den Unterbau des Weges notwendig, die einen großen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten.

Durch die Asphaltierung erfolgt eine Nutzungserweiterung des Weges durch sportliche Nutzung mit Rennrädern, Mountainbikern, Rollerblades, Sommerlanglauf und anderen Trendsportarten usw.

Diese Nutzungserweiterung widerspricht eindeutig den Anforderungen der Zone C des Alpenplanes.
Dazu aus der Begründung im Landesentwicklungsplan:

"Zu 2.3.6 (B) Die Gebiete der Zone C müssen auf Grund ihrer hohen Schutzbedürftigkeit ungeschmälert erhalten werden. Verkehrsvorhaben sind in der Zone C unzulässig. Eine Ausnahme gilt für landeskulturelle Maßnahmen, die nachweislich der Verbesserung der Erreichbarkeit von Almen und Alpen und zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Bergwaldes dienen."

Das für den fraglichen Bereich zuständige Forstamt ist der Forstbetrieb Schliersee.
Der Neubau (Asphaltierung) des Radweges widerspricht nach unserer Auffassung dem Naturschutzkonzept vom Mai 2016 für den Forstbetrieb Schliersee.

Weiter liegt der Weg ab Wildbad Kreuth bis Bayerwald im Natura 2000 Gebiet (Flora-Fauna-Habitat und Vogelschutzgebiet).
Durch die sich abzeichnende Beunruhigung des Gebietes durch die oben genannte zu erwartende zusätzliche Nutzung widerspricht der Neubau (Asphaltierung) des Radweges demSchutz geschützter Vogelarten des Natura 2000 Vogelschutzgebietes Mangfallgebirge. Zu diesem Thema ist eine amtliche Natura 2000 Verträglichkeitsabschätzung durchzuführen. Für die Planung / Genehmigung des umstrittenen Neubaus (Asphaltierung) des Radweges von Kreuth bis zur Landesgrenze müsste auch am Landratsamt Miesbach ein entsprechendes Verfahren laufen, bei dem neben den Trägern öffentlicher Belange auch die anerkanntenNaturschutzvereine zu hören sind.

 Beim Ausbau des Forstweges handelt es sich nicht allein um Belange der Gemeinde Kreuth, sondern es liegt wegen der damit verbundenen großflächigen Versiegelung (ca. 50.000 qm entsprechen 7 Fußballfeldern!!!) und den Auswirkungen auf die Umwelt ein übergeordnetes die Allgemeinheit betreffendes Interesse vor.

Aus den eben genannten Gründen erübrigt sich somit auch die jetzt angesetzte alleinige Befragung der Kreuther Bürger. Wir gehen davon aus, dass Ihnen und Ihren Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bewusst ist, welche wertvollen und wunderbaren Naturgebiete zum Gemeindegebiet gehören, die mit größter Wertschätzung und Rücksichtnahme behandelt werden wollen.

Wir lehnen die Asphaltierung des Forstweges zwischen Kreuth und der Landesgrenze ausdrücklich ab.