Am 11. März 25 wurde vor dem Verwaltungsgericht München die Klage der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal gegen die Baugenehmigung vom 8. Oktober 2021 zum Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten Hofes „Weber in der Wies“ verhandelt.
Das streitgegenständliche Vorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Gmund und sieht laut Exposé des Bauherrn eine Vergrößerung der Wohn- und Nutzfläche des Bestandsgebäudes um ca. 1.095 m² vor. Die Umbaumaßnahmen realisieren diverse Schlaf-, Wellness- und Entertainmentbereiche, eine Tiefgarage mit Kfz-Stellplätzen, weitere Stellplätze im Freien sowie einen Pool im Untergeschoss des Erweiterungsbaus. Es soll sich um ein Luxus-Farmhouse in Alleinlage handeln, das im Exposé als „Liegenschaft mit schier grenzenlosen Möglichkeiten der Verwirklichung seiner eigenen Traumwelt“ beworben wird.
Gegen das Bauvorhaben werden von Seiten der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal Verstöße gegen den Schutz des Außenbereichs, die fehlende Erschließung sowie Verstöße gegen das Denkmalschutz- und Naturschutzrecht gerügt.
Statt einer „Liegenschaft mit schier grenzenlosen Möglichkeiten der Verwirklichung seiner eigenen Traumwelt“, hält die Anwältin der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, Frau Rechtsanwältin Schock, das Erweiterungsvorhaben eher für die „Verwirklichung eines im Außenbereich unzulässigen Vorhabens“.
Ursprünglich erfolgte die Genehmigung des streitgegenständlichen Vorhabens durch eine Baugenehmigung vom 8. Oktober 2021 und eine Tekturgenehmigung vom 24. Mai 2023, beide erteilt durch das Landratsamt Miesbach. Am 11.März 25 fand die mündliche Hauptverhandlung nur gegen die Baugenehmigung vom 8. Oktober 2021 statt.
Die Verhandlung zur Tekturgenehmigung vom 24. Mai 2023 wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Die Erfolgsaussichten gegen die Tekturgenehmigung vom 24. Mai 2023 sind damit noch offen.
Gegenstand der Tektur ist ua. die Schaffung eines neuen 2.Untergeschosses, Fassadenänderungen auf allen drei Gebäudeseiten und geänderte Nutzung eines Nebengebäudes.
In der Hauptverhandlung am 11.März 25 gegen die Baugenehmigung vom 8. Oktober 2021 wurde die Sachlage kurz erörtert. Das zentrale Problem dieses Verfahrens war, dass die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal nicht über die Genehmigung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Anwesen „Weber in der Wies“ informiert wurde und erst im Rohbaustadium des Vorhabens, zufällig von der Baugenehmigung aus dem Jahr 2021 erfuhr.
Zu diesem Zeitpunkt war nach der heutigen Einschätzung des Gerichts die Baugenehmigung aus dem Jahr 2021 bereits in Bestandskraft erwachsen und verfristet, sodass eine gerichtliche Überprüfung der streitgegenständlichen Genehmigung ausschied.
Aus diesem Grunde hat die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, vertreten durch ihre Rechtsanwältin, die Klage gegen die Baugenehmigung vom 8. Oktober 2021 zurückgenommen und mitgeteilt, dass sich das weitere Vorgehen nunmehr ausschließlich gegen die weiterhin anhängige Klage gegen die Tekturgenehmigung aus dem Jahr 2023 richte.
Klar ist für die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, dass ein derartiger Eingriff in die natürliche Vegetation und das Ökosystem des Außenbereichs sowie den Umgriff eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht ungerügt bleiben darf.“
Anbei der Link zum öffentlich zugänglichen Exposé. Gerne können Sie auf diese Website zur weiteren Information hinweisen.
https://www.firstkitzbuehel.com/de/immobilie/Farmestate-Tegernsee/