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Die vom Landratsamt verhängte Auflage, den nördlichen Bereich des Lagerplatzes beim "Grünen Wasserl"
am Ringsee zu renaturieren, wurde nun per Baustopp ausgesetzt.
Als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der Splitthalle und der Verlegung der Zufahrt sollte das Biotop
bis 6 Monate nach Fertigstellung der Halle wiederhergestellt, ja gar erweitert werden.
So sah es die letztlich im Jahr 2018 erteilte Baugenehmigung vor. Geschehen ist bis heute nichts.
so eine Sprecherin des Landratsamtes.

Stahlhelm verhindert Renaturierung

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Foto: Thomas Plettenberg

Der Fund eines rostigen Stahlhelms und ein paar Metallhülsen würden weitere Untersuchungen erforderlich machen,
so eine Sprecherin des Landratsamtes.
Zur Erinnerung: Bereits 2013 erklärte der damalige Landrat Jakob Kreidl die getätigten Aufschüttungen
für unzulässig und und forderte den Kieswerksbetreiber zum Rückbau auf.
Im Juni 2015 wurde die Bauvoranfrage zur Errichtung der Splitthalle und Verlegung der Zufahrt abgelehnt.
Begründung damals: Der nicht privilegierte Bau liegt gemäß §35 Abs1 BauGB im Außenbereich und verstößt zudem gegen §61 Abs.1 BNatSchG.
Es handle sich um „ökologisches Quellgebiet mit naturschutzfachlich sehr bedeutsamen Lebensräumen.“
Kurz darauf dann die Wende. Der damalige Leiter des Umweltreferats lotet in einer Mail an Landrat Rzehak
die Möglichkeit einer Privilegierung aus:
„Unstrittig ist: Für die Halle bräuchte es eine Befreiung von der Landschaftsschutz-Verordnung,
Das geht nur bei öffentlichem Interesse…Unstrittig ist weiter, dass der nördliche Randstreifen des linken Lagerplatzes sich illegalerweise ins Biotop ‚gefressen‘ hat und man hier eine Renaturierung fordern kann,
selbst wenn für den Rest Bestandsschutz bestünde….Ein Kompromiss könnte beinhalten, dass im Gegenzug zur Genehmigung der Halle mehr Flächen renaturiert werden. (Biotop plus rechter Lageplatz)
Rechtlich ließe sich das begründen.“

Öffentliches Interesse wird konstruiert

Es musste also ein öffentliches Interesse her und zur Beschwichtigung Renaturierungs-Maßnahmen eingefordert werden. So wurde vom Landratsamt am 5.August 2015 ein Schreiben aufgesetzt, das die Notwendigkeit
einer talübergreifenden Splitthale dokumentieren sollte.Dieses wurde von allen 5 damaligen Bürgermeistern unterschrieben. Soweit zur Vorgeschichte. 

Splitthalle im Dornröschenschlaf

Im Sommer 2020 wurde nun die neue, so dringend benötigte Splitthalle fertig gestellt und die Einfahrt verlegt.
Auch eine Petition der SGT im Umwelt-Ausschuss des Bayerischen Landtags konnte dies nicht mehr verhindern.
Bis heute blieb die Halle aber leer und befindet sich seither im Dornröschenschlaf.
Keine der im Genehmigungsbescheid festgelegten Maßnahmen, die die Renaturierug betreffen, wurden umgesetzt!
Als neuerliche Chuzpe wurde nun obendrein ein Baustopp verhängt!
Der Fund eines verrosteten Kriegshelms soll nun also also Alibi dienen,
um die Ertüchtigung des Biotops weiter aufzuschieben.
Das Landratsamt scheint nicht mehr Herr des Verfahrens zu sein!
Es ist offensichtlich, daß der Eigentümer nur seinen Interessen nachkommt und ihm die Renaturierung
völlig egal bzw. lästig ist. Wann setzt das LRA Druckmittel (Zwangsgeld) ein, damit die Auflagen endlich erfüllt werden?

Wann dürfen Natur und Öffentlichkeit endlich durchatmen?