Wem gehört das Tegernseer Tal?
Der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) und die SGT wenden sich gemeinsam an das Bayerische Bau-, Landwirtschafts- und an das Umweltministerium, um die Umwandlung einer idyllisch und einsam gelegenen Almhütte im Söllbachtal in Bad Wiessee in eine "Event-Location" zu verhindern.
Die Söllbachaualm (927 m ü. NN), jenseits der Touristenströme gelegen, soll zu einer "Alm-Gaststätte" des gehobenen Niveaus namens "Saurüsselalm" ausgebaut werden, obwohl die rechtlichen Bedingungen dafür nicht gegeben sind:
Eine Gaststättennutzung kann nur in bestimmten eng begrenzten Ausnahme- und Einzelfällen priviligiert sein,
wenn dies wie z.B. bei Berghütten zur Versorgung der Erholungssuchenden notwendig ist oder es sich wie im Falle
einer Alm um eine einer landwirtschaftlichen Nutzung untergeordneten Nutzung handelt.
Das Gegenteil ist bei der Söllbachaualm der Fall.
Die Wege zur Alm sind bisher gar nicht ausgeschildert, der Touristenstrom führt weit entfernt daran vorbei.
Das soll anders werden. Der Ausbau ist bereits voll im Gange!
"Wer hier einkehrt - es gibt 120 Plätze drinnen in einer Gatstube und einem gemütlichen Stüberl mit Holzofen
und 120 draußen im Garten- bekommt alles, was er sich auf einer Alm eben wünscht, vom Obazdn über Suppen bis hin
zum Kaiserschmarrn.Und wenn er will auch ein Entrecôte."
Das Landratsamt Miesbach geht bei der Genehmigung von anderen Voraussetzungen aus, so im zitierten Bericht:
"Da es sich um eine priviligierte Gaststätte zur Versorgung von Wanderern im Außenbereich handelt,...dürfen lediglich einfache, zur Verpflegung von Wanderern erforderliche Speisen und Getränke verabreicht werden."
Eine einfache Verköstigung also, für Wanderer, die es dort momentan noch gar nicht gibt!
Die SGT und der VzSB haben in einem ausführlichen Brief am 20.9.2021 die Staatsmimisterinnen Schreyer und Kaniber
und Staatsmimister Glauber über die genauen Umstände informiert, u.a. über eine dritte LKW-befahrbare Zuwegung
(es existieren schon zwei) durch steilen, geologisch labilen Schutzwald und eine Furt über den Söllbach, die kürzlich ohne Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet "Tegernsee und Umgebung" und in der Zone B des Bayerischen Alpenplans gebaut worden ist.
In dem Schreiben fordern wir die Staatsminister auf, die rechtswidrig zustande gekommene Genehmigung wieder aufzuheben, die beabsichtigte Nutzung zu untersagen und den Rückbau der Eingriffe in das Gelände, also Weg und Furt, zu veranlassen.