Die 1972 gegründete, gemeinnützig anerkannte Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) freut sich bekanntzugeben, dass ihr erneutes Bemühen,
als anerkannte Umweltvereinigung aufgenommen zu werden, mit Schreiben des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom 10.8.2022 bestätigt wurde.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt erkennt die SGT als Umweltvereinigung im Sinne des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) an.
vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg/__3.html;
https://www.lfu.bayern.de/wir/anerkennung/index.htm
Ihr Hauptzweck: "die landschaftliche und bauliche Ausgewogenheit des Tegernseer Tals zu schützen und zu erhalten".
Die Ziele des Umweltschutzes müssen zudem "vorwiegend" gefördert werden.
Das bedeutet, der Umweltschutz muss als prägendes Ziel der eigentliche Zweck der Vereinigung sein!
Unsere Aufgabe: "eine gemeinsame, weitschauende Planung der Ortsentwicklung herbeizuführen, zur Gestaltung eines ausgeglichenen,
bodenständigen Landschaftsbildes unter weitestgehender Schonung des natürlichen Bestandes, den Schutz der Umwelt zu fördern und für die Zukunft den Erholungswert des Landschafts- und Kulturraumes Tegernseer Tal zu sichern."
Diese Punkte sieht das Landesamt für Umwelt als geeignet für die Förderung der Ziele des Umweltschutzes, der Bau- und Bodenspekulation zugunsten der Interessen der Allgemeinheit entgegen zu treten. Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal ist geeignet, diese Ziele zu fördern!
In unserem 50 jährigen Jubiläumsjahr freuen sich der Vorstand und alle unsere Mitglieder und Freunde über diese Anerkennung unseres mit viel Herzblut geführten Engagements, unserer immer herausfordernder werdenden und sicher nicht von allen Seiten gewürdigten Arbeit, die aber täglich wichtiger wird für eine lebenswerte Zukunft des Tegernseer Tals!
Zweck und Aufgabe der Schutzgemeinschaft finden Sie hier in unserer Satzung
Den Anerkennungsbescheid vom Bayerischen Landesamt für Umwelt finden Sie hier